AGB

Partnerschaftliche Geschäftsbeziehung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

KHAN Berufsbekleidung ist im B2B-Bereich tätig und beliefert ausschließlich Business-Kunden. Sämtliche Lieferungen, Leistungen sowie die Angebote unserer Firma bei Geschäften mit Unternehmen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch der Versand der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gestellt, so ist der Anbietende 14 Tage ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

3. Preis

Die angeführten Preise verstehen sich in Euro und exklusive gesetzlicher österreichischer Mehrwertsteuer; Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung sind nicht inkludiert. Es kommt der am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz zur Anrechnung. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, am Rohmaterialsektor oder im Transportbereich relevant ändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

3.1. Konfektionsgrößenzuschlag

Konfektion10 % Zuschlag15 % Zuschlag20 % Zuschlag25 % Zuschlag30 % Zuschlag
Herrengrößenab Größe 56ab Größe 64ab Größe 66ab Größe 68ab Größe 70
Herrenlanggrößenab Größe 114ab Größe 126
Herrenkurzgrößenab Größe 28ab Größe 32
Damengrößenab Größe 52ab Größe 58
Unisexgrößenab Größe XXLab Größe 4XLab Größe 5XL
Unisexlanggrößenab Größe XXL langab Größe 4XL langab Größe 5XL lang

4. Gebühren und Steuern bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen

Ohne das Vorhandensein und die Bekanntgabe einer gültigen UID-Nr. unserer Kunden wird bei Leistungserbringung außerhalb Österreichs, aber im EU-Raum, die gesetzliche, österreichische Mehrwertsteuer zur Anrechnung gebracht und ist diese zu begleichen. Bei Lieferungen in Drittländer wird die Frankatur 20 DAP gewählt (Frei Haus, unverzollt, unversteuert). Der Empfänger trägt die anfallenden Kosten (Einfuhr, Zoll, EUSt.)

5. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in EURO 21 Tage netto. Andere Zahlungsformen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung; die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.

6. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. 8) oder anderen gravierenden Gründen, wie z.B. Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für diesen Fall haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden treten alle weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen außer Kraft, die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Lieferungen oder Leistungen werden zurückgehalten und wir liefern nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherstellungen bzw. können wir nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder beantragt er die Auflösung, so können wir entweder auf die Erfüllung des Vertrages bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserem Entscheiden, entweder einen pauschalierten Schadenersatz im Ausmaß von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

7. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Bei Einschaltung eines Inkassoinstitutes ist er verpflichtet, maximal die Forderungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Für vom Gläubiger erstellte Mahnungen verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 11,50 zu bezahlen.

8. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung und Transport. Diese werden auf unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung gesondert ausgewiesen. Ab einem Nettowarenwert von Euro 150,- beliefern wir Sie auf Basis “frei Haus“ in Österreich und Deutschland. Erfolgt die Warenannahme nicht wie vereinbart (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden andernorts einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen (mindestens 2 Wochen) Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu verkaufen.

8.1. Frachtkosten
Sofern nicht anders vereinbart, werden unter einem Nettowarenwert von Euro 150,- für Sendungen in Österreich und nach Deutschland Euro 12,00 pro Sendung verrechnet. Sonstige Sendungen innerhalb des EU Raumes und in Drittländer werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

9. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde alle erforderlichen Detailangaben, wie insbesondere die Größenverteilung, die Modellspezifikationen, die Beschriftungswünsche u. dgl. verbindlich bekannt gegeben hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten, ohne dass dem Kunden dadurch Schadenersatz oder Rücktritt zusteht. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Pasching.

11. Geringfügige Leistungsänderungen

Es gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für Farbabweichungen bzw. Ausstattungsänderungen.

12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Vertragsaufhebung kann ein Kunde nur fordern, wenn der Mangel sich als wesentlich erweist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und eine Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf die Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch ausgerichtet sind, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.

Im Sinne des § 377 des UGB hat der Kunde die Ware(n) nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach Ihrer Feststellung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu melden, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu unserer Kenntnis zu bringen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als in Ordnung befunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 18 Monate ab Erhalt der Ware.

13. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Produkten. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in achtzehn Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in acht Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Die in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches beantragt wird.

14. Produkthaftung

Regressansprüche im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes gelten als ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte beweist, dass der beanstandete Fehler in unserem Einflussbereich liegt und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

15. Höhere Gewalt

15.1.
Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für Verletzungen oder Schäden jeglicher Art, falls die Nichteinhaltung des Vertrages auf Umstände zurückzuführen ist (unabhängig davon, ob der Verkäufer fahrlässig gehandelt hat oder nicht), die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen und die den Verkäufer an der Einhaltung des Vertrages hindern oder einschränken (“Ereignis höherer Gewalt”), einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
a. Verzögerte Ausstellung oder Widerruf einer für die Ware erforderlichen Lizenz welcher Art auch immer; oder
b. Handlungen, Beschränkungen, Vorschriften, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art staatlicher, parlamentarischer oder lokaler Behörden; oder
c. Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskonflikte oder Arbeitsstreitigkeiten (gleichgültig ob Beschäftigte des Verkäufers oder einen Dritten betreffend); oder
d. Probleme oder Verzögerungen bei der Beschaffung von Rohmaterial, Arbeitskraft, Treibstoff, Energie, Ersatzteilen oder Maschinen; oder
e. höhere Gewalt, einschließlich unter anderem Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Unruhen, Angriffe im Bereich der Cyberkriminalität und ihre Folgen, böswillige Beschädigung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Naturkatastrophen, extreme ungünstige Witterungsverhältnisse, Leistungsstörungen von Lieferanten oder Sublieferanten, Brand, Seuchen, Epidemien, Quarantäneeinschränkungen oder Gefahr auf Hoher See.

15.2.
Der Verkäufer kann seine Verpflichtungen aus dem Vertrag (ganz oder teilweise) aussetzen oder beenden, ohne gegenüber dem Käufer in irgendeiner Weise haftbar zu sein, wenn aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen,
a. die zumutbare Fähigkeit des Verkäufers zur Herstellung, Lieferung, Bereitstellung oder zum Erwerb von Materialien für die Produktion der Waren mit den üblichen Mitteln des Verkäufers erheblich beeinträchtigt ist (unabhängig davon, ob der Verkäufer fahrlässig gehandelt hat oder nicht), oder
b. ein erheblicher Zusammenbruch des Marktes und der Nachfrage nach den Waren eintritt, so dass es für den Verkäufer billigerweise unwirtschaftlich wäre, seine Leistungspflicht weiterhin zu erfüllen.

15.3
Im Falle eines Ereignisses Höherer Gewalt gemäß Klausel 15.1 oder der in Klausel 15.2 beschriebenen Umstände wird der Verkäufer den Käufer schriftlich über das Vorliegen solcher Umstände, die Art des Ereignisses und seine voraussichtliche Dauer informieren. Der Verkäufer kann den Vertrag (oder einen Teil des Vertrages) ohne jegliche Haftung kündigen, wenn ein Ereignis Höherer Gewalt oder die in Ziffer 15.2 beschriebenen Umstände eintreten.

16. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Artikel liefern wir unter Eigentumsvorbehalt und bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sieht nur dann einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme gehen die angefallenen Transport- und Manipulationsspesen zu Lasten des Kunden. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – besonders durch Pfändungen – ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum zu verweisen und uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ist der Kunde kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den bei uns erstandenen Produkten gehört, darf er bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, d.h. diese nicht verkaufen, verpfänden, verschenken, verleihen bzw. veräußern. Der Kunde trägt das Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

17. Muster- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde KHAN vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen und kommt KHAN dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

17.1.
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch KHAN treten der potentielle Kunde und KHAN in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

17.2.
Der potentielle Kunde anerkennt, dass KHAN bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

17.3.
Das Konzept untersteht in seinen konzeptionellen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von KHAN ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

17.4.
Werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen, stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Modellzeichnungen, Korrekturabzüge und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

17.5.
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von KHAN im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Muster außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

17.6.
Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von KHAN Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies KHAN binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

17.7.
Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass KHAN dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass KHAN dabei verdienstlich wurde.

17.8.
Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei KHAN ein.

18. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Bearbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Tilgung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer bekannt zu geben und diese zeitgerecht von der Zession zu benachrichtigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, in der offenen Posten-Liste anzugeben und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer zur Kenntnis zu bringen. Überschreitet der Kunde die mit uns vereinbarte Zahlungsfrist, sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Etwaige Ansprüche gegen einen Versicherer gelten in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt als an uns abgetreten. Die Abtretung von Forderungen gegen uns darf ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht erfolgen.

19. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

20. Zurückbehaltung

Dem Kunden ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht die Zurückhaltung des gesamten, sondern nur die eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages erlaubt.

21. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Die Vertragssprache ist deutsch. Bei Streitigkeiten mit einem Vertragspartner, der seinen Sitz außerhalb Österreichs oder Deutschlands hat, wird nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

22. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig als abgeschlossen gilt. Erfolgt keine Verständigung, so gilt jeglicher Schriftverkehr auch dann als zugegangen, falls er an die zuletzt bekannt gegebene Adresse ausgestellt bzw. zugesandt wurde.

Modellzeichnungen, Entwürfe sowie alle technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Abbildungen und dgl. stets unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

23. Bankverbindungen

Oberbank BIC: OBKLAT2L
IBAN: AT21 1500 3007 6113 0103

Raiffeisenbank BIC: RZOOAT2L276
IBAN: AT79 3427 6000 0008 4087

Stand: 27.05.2024

KHAN Berufsbekleidung GmbH
A-4061 Pasching, Westbahnstraße 1
+43 7221 88887 | [email protected] | www.khan.at

Firmenbuch Nr.: FN 254223h, Landesgericht Linz

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